Flugbetrieb
Flugreglement
Für den Flugbetrieb auf unserem Modellflugplatz gilt ein verbindliches Flugreglement für alle Modellpiloten. Dieses steht den Mitgliedern im internen Bereich als Download zur Verfügung. Nachfolgend ein kurzer Auszug mit Regeln, die auch für die Allgemeinheit von Interesse sind.
Checkliste
- Flugmodell, Sender, Akku, etc. werden vor dem Flug geprüft.
- Piloten sind fit und in guter körperlicher Verfassung.
- Bereitstellung und Motorenstart nur auf den vorgesehenen Plätzen.
- Sicherer Flugstil ohne Gefährdung Dritter, keine Selbstüberschätzung.
- Alle Piloten stehen zusammen und kündigen Flugmanöver wie Start, Landung, Touch and Go, Low Pass, etc. laut und deutlich an.
- Flächenflieger und Helis fliegen nur gleichzeitig, wenn dies mit allen Piloten abgesprochen wurde.
- Jeder trägt aktiv zu einem sicheren und geordneten Flugbetrieb bei.
Flugverbot
An den hohen Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Weihnachtstag gilt totales Flugverbot für alle Flugmodelltypen.
Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor oder Kerosinturbine
Gleichzeitig dürfen maximal 3 Modelle mit Verbrennungsmotoren in der Luft sein.
Werktags
- Vormittag 09:00 bis 12:00 Uhr.
- Nachmittag 13:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Sonntags
- Vormittag Flugverbot.
- Nachmittag 14:00 bis 19:00 Uhr.
- Gilt auch für spezielle Feiertage wie Ostermontag und Pfingstmontag.
Flugzeiten für Elektro- und Segelflugzeuge
- Keine Beschränkungen.
Regelung für Gastpiloten
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, Gastpiloten einzuladen. Es ist die Pflicht des Mitglieds, den Gast über die Regeln unseres Flugbetriebs aufzuklären und deren Einhaltung zu überwachen.
Für den Gast gelten folgende Bestimmungen:
- Er muss über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.
- Er muss sich zusammen mit dem Gastgeber auf der Gästeliste eintragen.
- Er darf generell keine Modelle mit Kerosinturbine fliegen.
- Er darf an Sonn- und Feiertagen keine Modelle mit Verbrennermotor fliegen.
Segelflugmodelle haben immer Vortritt
Übergeordnete Regelungen für den Modellflug
Die Regelwerke und Bestimmungen des Vereins stehen stets im Einklang mit den schweizweit gültigen Vorschriften für den Modellflug. Diese nationalen Regelungen bilden die oberste rechtliche Grundlage und sind für alle Mitglieder verbindlich. Die vereinsinternen Reglemente dürfen die nationalen Vorgaben nicht ausser Kraft setzen oder widersprechen, sondern müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen. Alle Piloten sind verpflichtet, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und diese jederzeit einzuhalten.
Ab dem 1. Januar 2023 wendet die Schweiz die EU-Regeln für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) an. Der Schweizerische Modellflugverband (SMV) konnte bei der Schaffung der EU-Drohnenregulierung weitreichende Privilegien für den Betrieb von Modellluftfahrzeugen aushandeln. Dadurch ändert sich für den klassischen Modellflug kaum etwas.
Detaillierte Informationen zu den schweizweit gültigen Regeln sind auf der Website des Schweizerischen Modellflugverbands (SMV) verfügbar.